Besuchsbestimmungen

Wir bitten Sie, auf Folgendes zu achten:

  • Das Betreten des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Beachten Sie bitte die Anweisungen unseres Aufsichtspersonals.
    Eintrittskarten und Tascheninhalte können überprüft werden.

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Garten.

  • Die Aufsichtspflicht haben die begleitenden Erwachsenen.

  • Tiere (ausgenommen Blindenführhunde), Fahrräder, Schlitten, Roller etc. sowie gefährliche oder störende Gegenstände gehören nicht in den Garten.

  • Große Taschen aller Art, alles was Lärm macht und –natürlich– Blumensträuße müssen draussen bleiben.

  • Das Ausüben jeglicher Sportarten ist nicht erlaubt.

  • Fundsachen bitte wir Sie am Ausgang oder im Café Drei Kaehne abzugeben.

  • Bei drohenden Gefahren (z.B. Sturmwarnung) wird der Garten geschlossen. Die Besucherinnen und Besucher haben den Garten zu verlassen, wenn dies zu ihrer Sicherheit angeordnet wird. Das Eintrittsgeld kann in diesen Fällen leider nicht erstattet werden.

  • Bitte beachten Sie, dass es kaum befestigte Wege gibt und im gesamten Garten der Boden uneben ist. Maulwürfe und andere Tiere verursachen weitere Unebenheiten. Bitte gehen Sie deshalb achtsam und vorsichtig durch den Garten. Wir empfehlen, geeignetes Schuhwerk zu tragen.

Besonders am Herzen liegt uns, dass Sie

  • keine Pflanzen oder Pflanzenteile entnehmen.

  • weder Pilze noch Früchte oder Samen sammeln.

  • keine Giftpflanzen berühren.

  • nicht die Beete, Wiesenflächen oder gesperrten Wege betreten.

  • keine Schilder versetzen oder entfernen.

  • nicht die Anlagen beschädigen.

  • Abfälle jeder Art in die entsprechenden Behälter geben.

  • nicht die Tiere füttern. Krankheiten sind die häufige Folge. Außerdem werden Mäuse, Ratten und Wildkaninchen angelockt, die in unseren Anlagen erhebliche Schäden verursachen.

ACHTUNG: Gartenteich

  • Der Teich ist tief. Es besteht die Gefahr des Ertrinkens.

  • Bitte achten Sie hier in besonderem Maße auf Ihre Kinder.

  • Baden/Schwimmen ist nicht erlaubt.

Fotografieren und filmen

Gerne dürfen Sie die Schönheiten unseres Gartens zu privaten Zwecken unentgeltlich fotografieren oder filmen. Für das Fotografieren oder Filmen zu gewerblichen Zwecken ist, gegen Entgelt, eine Fotoerlaubnis einzuholen. Diese muß im Voraus beantragt werden.

Haftungsausschluss

Wir können weder Ersatz noch Entschädigung leisten, wenn

  • aus technischen oder betrieblichen Gründen gewisse Bereiche gesperrt werden müssen.

  • an Kinderwagen oder Rollstühlen Schäden entstehen.

  • Sie anderweitig durch Missachtung dieser Bestimmungen zu Schaden kommen.


Jede Besucherin bzw. jeder Besucher erkennt mit Betreten des Schlossgartens Petzow diese Besuchtbestimmungen als verbindlich an. Sie gelten auch für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen auf diesem Gelände.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Schlossgarten Petzow.